für ihr recht

Clemes Pettinger Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Clemens Pettinger

Ihr Anwalt für Sie da

Rechtsanwalt Clemens Pettinger, seit 2007 im Herzen von München, Ihre Rechts- und
 Fachanwaltskanzlei mit den Spezialisierungen auf Arbeits- und Verkehrsrecht. Ferner bearbeite ich allgemeine zivilrechtliche und strafrechtliche Mandate sowie Inkassomandate.

 Ihr Vertrauen und meine ehrliche Anwaltsarbeit, beruhend auf einer individuellen und professionellen Rechtsberatung, sind die  Grundlage für das Mandatsverhältnis. Ob als Privatmandant oder als mittelständischer Unternehmer – Sie stehen im Mittelpunkt  und sollen von meiner Erfahrung sowie meinen Kenntnissen profitieren, um zielgerichtet die Antwort auf Ihre Fragestellung zu erhalten. Meine Aufgabe als Rechtsanwalt ist es, Ihnen Ihre momentane Sorge abzunehmen und eine Lösung zu finden.

1. ersteinschätzung

Ihr Anruf in der Kanzlei

2. Termin vereinbaren

Schneller Termin nach Priorität

3. Mandant werden

Sie entscheiden ob ich für Sie tätig sein darf

 Ich bin für Ihr Recht zur stelle

Für Ihre Herausforderung die richtige Lösung finden

In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihr Problem. So kann ich Ihre Lage einschätzen und Ihnen bereits eine erste Richtung aufzeigen, in die sich Ihr Fall entwickeln kann. Achten Sie unbedingt auf Fristen, die sie einhalten müssen. Für detailierte Einschätzungen ist sicher in den meisten Fällen dann eine Akteneinsicht notwendig.

Schnelle Ersteinschätzung Ihrer Lage

Arbeitsrecht

Sie sind Arbeitgeber und beabsichtigen die Einstellung eines neuen Mitarbeiters, bei dieser Gelegenheit soll Ihr Arbeitsvertragsmuster vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden? Oder Sie beabsichtigen die Umstrukturierung Ihres Unternehmens mit möglicherweise einhergehenden Kündigungen, die Sie anwaltlich begleitet haben möchten?

Oder Sie sind Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde und auf den nun eine Vielzahl von Fragen zukommt, die Sie erörtert und geklärt haben möchten? Vielleicht liegt Ihnen auch ein Arbeitszeugnis vor, das Sie aufgrund verschiedener Formulierungen nicht abschließend beurteilen können und welches vorsorglich durchgesehen werden soll?

Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes und steten Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung unterworfenes Rechtsgebiet. Meine Aufgabe ist es, Ihnen hier rechtlich aktuellen Rat zu erteilen und praktische Hilfe anzubieten, dies vor dem Hintergrund der unternehmerischen Interessen der Arbeitgeber einerseits und den Erwartungen der Arbeitnehmer andererseits. Grundlage für das arbeitsrechtliche Mandatsverhältnis sind auf meiner Seite Erfahrung, Geschick im Umgang mit der Gegenseite und aktueller Wissensstand durch stete Fortbildung.  

Mein Leistungsspektrum im Bereich des Arbeitsrechtes umfasst alle Gesichtspunkte, die das Gebiet des Arbeitsrechtes sowie die angrenzenden Bereiche wie Sozialversicherungs-, Aufenthaltserlaubnis- und Arbeitserlaubnisrecht sowie Datenschutz betreffen: 

Vorbereitende Rechtsberatung:

Meine Erfahrung zeigt, dass die Arbeitgeberseite in diesem Punkt maßgeblicher Ansprechpartner ist. Betroffen sind alle Gebiete des Arbeitsrechtes, seien es Fragen bei der Einstellung von Arbeitnehmern, Fragen im Rahmen der Beschäftigung oder Fragen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ziel der Rechtsberatung ist es, bereits frühzeitig gestalterisch Einfluss zu nehmen, um spätere Rechtsstreitigkeiten weitestgehend zu vermeiden oder sich für einen etwaigen Rechtsstreit eine möglichst gute Ausgangsposition zu verschaffen. Es gilt die Rechtsprechung im Arbeitsrecht im Sinne der Unternehmensziele zu nutzen und die gegebenen Spielräume zu gestalten.

Begleitung im Ablauf des Arbeitsverhältnisses:

Hier sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen angesprochen. Die Begleitung ist umfassend. Sie beginnt bei der Ausarbeitung und Prüfung der unterschiedlichen Verträge mit diversen Musterklauseln, setzt sich fort über das weite Feld der arbeitsrechtlichen Alltagsfragen und endet bei Disziplinarmaßnahmen. Letztlich führt die arbeitsrechtliche Begleitung auch zur Vertretung vor Gericht. Bei Bestehen eines Betriebsrates sind hier zudem die umfangreichen Beteiligungsrechte zu beachten.

Begleitung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

Auch hier sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen angesprochen. Die Begleitung  betrifft die in der Praxis weitaus wichtigste Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nämlich Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag mit der stets relevanten Frage nach einer Abfindung sowie zuletzt das Zeugnis. Insbesondere hier führt die arbeitsrechtliche Begleitung auch zur Vertretung vor Gericht. Bei Bestehen eines Betriebsrates sind zudem die Beteiligungsrechte zu beachten.

Begleitung bei unternehmerischen Entscheidungen:

Die Schnelligkeit des Wirtschaftslebens und die Komplexität der Märkte stellt hohe Anforderungen an die unternehmerische Führung. Strategische Entscheidungen sind eine der Kernaufgaben des verantwortlichen Managements. Da neben der wirtschaftlichen Seite auch stets die Mitarbeiter betroffen sind, müssen für deren arbeitsrechtliche Belange ebenfalls Lösungen gefunden werden. Auch beinhalten Umstrukturierungen oft mitbestimmungspflichtige Betriebsänderungen, manchmal den Übergang von Betrieben oder Betriebsteilen und selten Massenentlassungen. Gerade bei Betriebsübergängen will der Erwerber Gewissheit, welche Verpflichtungen er in Bezug auf die Belegschaft des Zielobjektes zu beachten hat, an dessen Kauf er interessiert ist. Diese Frage ist Teil des Due-Diligence-Berichtes, der vom Investor in Auftrag gegeben wird, um das Zielobjekt zu prüfen und wo fachanwaltliche Kenntnisse zur Erstellung geboten  sind.

Verkehrsrecht

Sie stehen an der roten Ampel und plötzlich fährt Ihnen ein nachfolgendes Fahrzeug hinten auf. Neben dem Schrecken und dem ersten Ärger erinnern Sie sich an den Satz eines Freundes, der da lautete: wenn‘s hinten kracht, gibt’s vorne Geld. Die Frage ist aber, wie verhalte ich mich in einer derartigen Situation fehlerfrei, um die nötigen Informationen zu erlangen, was sind meine berechtigten Ansprüche und wie melde ich diese an, gegebenenfalls wie setze ich diese auch durch? Ein wenig schwieriger wird es, wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug den Unfall verursacht hat oder der Unfall gar im Ausland passiert ist. Und sollte gar ein Personenschaden mit eingetreten sein, in welcher Höhe steht mir ein Schmerzensgeld- oder ein Haushaltsführungsschadenersatzanspruch zu?  

 Von besonderer Schwierigkeit und Anspruch an den Rechtsanwalt in jeder Hinsicht sind schließlich die Verkehrsunfälle mit tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmern. Welche Ersatzansprüche stehen mir als Hinterbliebener zu?

Oder die ordnungswidrigkeits- bzw. strafrechtlichen Risiken des Straßenverkehrs verwirklichen sich: die überfahrene Ampel war schon rot, der Abstand zum vorderen Fahrzeug zu gering, die erlaubte Geschwindigkeit überschritten oder die Blutalkoholkonzentration (BAK) zu hoch – was kommt auch mich zu, kann ich die drohende Strafe mildern oder ist es vielleicht sogar möglich, diese abzuwenden?

Schließlich stellt sich die oft übersehene verkehrsverwaltungs-rechtliche Frage, was ist, wenn nach einer Trunkenheitsfahrt oder nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss die Fahrerlaubnis rechtswirksam entzogen wurde? Wie kann ich die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Wiedererteilung des Führerscheins im Hinblick auf die oft angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder im Hinblick auf das Drogen-Screening erfolgversprechend vorbereiten?

Hier stehe ich Ihnen einerseits im verkehrszivilrechtlichen Bereich mit meinem Wissen und meiner Erfahrung gegenüber den Versicherern in der außergerichtlichen Schadensregulierung und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht zur Verfügung, sollte letzteres leider notwendig werden. Im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren andererseits ist durch die anwaltliche Begleitung von Anfang an die Vermeidung von Einlassungsfehlern gegenüber den Ermittlungsbehörden zunächst maßgeblich, sodann stellt sich nach Akteneinsicht die sorgfältig zu prüfende Frage, ob eine Stellungnahme abgegeben werden soll, und, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wird deren Vorbereitung, aber auch die Frage eines zu erörternden Deals relevant. Und ist all das überstanden, muss an die Vorbereitung der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis gedacht werden, was bei erfolgten Fahrten unter Drogeneinfluss besonders wichtig ist.

Versicherungsrecht

Ihr Fahrzeugkaskoversicherer verweigert die Regulierung der angemeldeten Ansprüche und begründet dies mit dem Hinweis auf ein vermeintlich grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits. Oder Ihr Krafthaftpflichtversicherer wendet sich nach Regulierung des Schadens der Gegenseite mit einer Regressforderung an Sie. Oder der gegnerische Gebäudehaftpflichtversicherer teilt mit, dass die winterliche Räum- und Streupflicht nicht verletzt worden sein soll und lehnt eine Einstandspflicht für den von Ihnen erlittenen Personenschaden bereits dem Grunde nach ab. Wie wehre ich mich gegen dieses Vorbringen des Versicherers?

Von besonderer Schwierigkeit und Anspruch an den Rechtsanwalt in jeder Hinsicht sind schließlich die Verkehrsunfälle mit tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmern. Welche Ersatzansprüche stehen mir als Hinterbliebener zu?

Das Versicherungsrecht ist ein weites Rechtsgebiet, das in den jeweiligen Bereichen auch nur von hierauf spezialisierten Rechtsanwälten bearbeitet werden sollte. Denn nur dann ist auch die Kenntnis- und Erfahrungsgleichheit mit dem Sachbearbeiter des Versicherers gegeben. Hinzu kommt, dass das Versicherungsrecht jüngst neu kodifiziert wurde und auch neue Vertragsmodelle entwickelt wurden, so die sog. Fahrerversicherung.

Aus diesem Grund beschränke ich meine Tätigkeit im Bereich des Versicherungsrechts auf Mandate der Kraftfahrzeugkasko- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie der Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Bereich des Verkehrs, die zu Sach- und Personenschäden geführt haben.

Zivilrecht

Der Bereich des Zivilrechts ist sehr umfassend. Meine Tätigkeit beschränkt sich hier auf das allgemeine Zivilrecht. Ob ich ein Mandat annehme oder ablehne, hängt maßgeblich davon ab, ob ich für die gegenständliche rechtliche Problematik die Kenntnis und auch Erfahrung besitze, um das mir von Ihnen angetragene Mandat so zu betreuen, wie ich mich als Mandant in dieser Sache betreut sehen möchte.

Sollte mir die Sachkenntnis oder Erfahrung fehlen, werde ich Sie ehrlich hierauf hinweisen und Ihnen – sofern möglich – einen geeigneten Kollegen nennen. Mein Netzwerk ist hierfür die Grundlage.

Forderungsrecht

Sie haben Ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht, doch trotz Anmahnung des Rechnungsbetrages erfolgt keine Zahlung des Kunden. Jetzt soll eine schnelle, nachdrückliche und konsequente Geltendmachung und ggf. auch Durchsetzung Ihrer Forderung erfolgen.

Die Beitreibung von Forderungen ist seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit eine Kernkompetenz. Meine Erfahrung lehrt, dass gerade konsequentes Handeln zum Zahlungserfolg führt und dies bei zukünftigen Geschäftskontakten mit dem Schuldner auch zu einem „Lerneffekt“ geführt hat. Oder es stellt sich die traurige Gewissheit der Insolvenz des Schuldners heraus, sodass nur noch die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter zur Tabelle übrig bleibt.

Die Beitreibung durch den Anwalt hat den Vorzug, dass die gesamte Leistung aus einer Hand erfolgt, beginnend beim ersten Anschreiben, fortführend im Mahnverfahren, gegebenenfalls sodann im Gerichtsverfahren und zuletzt in der Zwangsvollstreckung. Die anwaltliche Sachkenntnis in Verbindung mit der genauen Überwachung der gesetzten Zahlungsfristen, der sofortigen Folgemaßnahme und der leider immer wieder erforderlichen Anwendung rechtlicher Fachkenntnisse zur Abwehr der meist unbegründeten Einwendungen der Schuldnerseite sind die Grundlage für den maximal möglichen Erfolg. 

Über mich

Rechtsanwalt Clemens Pettinger
  • Jahrgang 1966
  • 1996 Zweites juristisches Staatsexamen
  • 1996 - 1997 Mitarbeit in der Allianz Versicherungs-AG
  • 1998 Zulassung als Rechtsanwalt der Bundesrepublik Deutschland
  • 1998 - 2002 Rechtsanwalt im Anstellungsverhältnis
  • 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2002 Schritt in die Selbständigkeit im Kollegenverbund
  • 2007 Gründung der eigenen Kanzlei
  • Mitglied im MAV (Münchner AnwaltVerein e.V.) 
  • Mitglied im DAV (Deutscher AnwaltVerein)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen AnwaltVereins (ARGE Verkehrsrecht)
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
  • Sprachen: deutsch, französisch, englisch

 KONTAKT

Rechtsanwalt Pettinger Ihr Anwalt für Arbeitsrecht & Verkehrsrecht

Kapuzinerstraße 9 d, 80337 München

info@kanzlei-pettinger.de

089 120 272 13